„Ich berate Sie an der Schnittstelle des Erb- und Gesellschaftsrechts“
Patrick Zeller, geboren 1986 in Miltenberg (Deutschland), studierte Wirtschaftsrecht an der Universität Innsbruck und der Cardiff Law School, Wales (UK). Seine berufliche Laufbahn führte ihn schon während des Studiums in verschiedene Kanzleien. Nach Absolvierung der Gerichts- und Verwaltungspraxis begann er seine Ausbildung zum Rechtsanwalt bei Margreiter & Margreiter Rechtsanwälte, einer renommierten Kanzlei in Hall i. Tirol. Nach Ablegung der Rechtsanwaltsprüfung vor dem Oberlandesgericht Innsbruck setzte er seine Ausbildung als Rechtsanwaltsanwärter bei der Schindler Rechtsanwälte GmbH, einer international tätigen Wirtschaftskanzlei im 1. Wiener Gemeindebezirk, fort. Nach Eintragung in die Liste der Wiener Rechtsanwälte, wurde er dort im November 2022 als selbstständiger Rechtsanwalt in ständiger Substitution aufgenommen. Sein lang gehegter Wunsch nach einer eigenen Kanzlei führte ihn schließlich zurück nach Innsbruck, wo er im Oktober 2023 nun als Regiepartner bei HECHENBERGER | MATHIS | ZELLER Rechtsanwälte sein berufliches Zuhause gefunden hat. Aktuell besucht er an der Universität Wien den postgradualen LL.M.-Studiengang „Familienunternehmen und Vermögensplanung“.
„Ich berate Sie an der Schnittstelle des Erb- und Gesellschaftsrechts“
Tätigkeitsfeld
- Ehe- und Familienrecht: Eheverträge, einvernehmliche Scheidung, streitiges Ehescheidungs- und Aufteilungsverfahren, Obsorge, Unterhalt, und Kontaktrecht;
- Erbrecht: Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge, Gestaltung der Vermögensnachfolge von Todes wegen (letztwillige Verfügungen), Vertretung in Verlassenschaftsverfahren und bei Erbrechtsstreitigkeiten, Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen;
- Gesellschaftsrecht und Unternehmensnachfolgen: rechtliche Strukturierung von Betriebsübergaben einschließlich der konkret erforderlichen Vertragsdokumentation, Gesellschaftsgründungen, allgemeine Beratung von klein- und mittelständischen Familienunternehmen in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheit („Corporate Housekeeping“);
- Liegenschafts- und Immobilienrecht: Erstellung und grundbücherliche Durchführung von Schenkungs- und Kaufverträgen, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Bauträgerverträge.
So erreichen Sie mich.
Mag. Patrick Zeller
M +43 676 58 03 802
T +43 512 56 29 93 – 00
F +43 512 56 29 93 – 20
E office@zeller.law
Termine ausschließlich nach Vereinbarung (gerne aber auch nach 18:00 Uhr).
Interview
Patrick, könnten Sie uns den Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit näher erläutern?
Mein Schwerpunkt als Rechtsanwalt liegt in der Beratung von UnternehmerInnen, insbesondere in familien-, erb- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Ein besonderer Fokus meiner Tätigkeit liegt auf der Unternehmensnachfolge und Vermögensplanung. Das bedeutet, dass ich gemeinsam mit meinen Klienten rechtliche Strukturen gestalte, die den Bestand ihres (Familien-)Unternehmens sichern und eine reibungslose Übergabe an die nächste Generation ermöglichen. Diese Spezialisierung konnte ich während meiner Tätigkeit in Wien, insbesondere aber durch den LL.M.-Studiengang „Familienunternehmen und Vermögensplanung“ vertiefen.
Das klingt sehr spezialisiert. Was sind die konkreten Themen, mit denen Sie sich in diesem Bereich beschäftigen?
In der Tat habe ich täglich mit einer Vielzahl an Themen zu tun. Gerade bei einer Unternehmensübergabe spielen neben der familien-, erb- und gesellschaftsrechtlichen Facette angrenzende Rechtsgebiete, wie das Steuer-, Gewerbe-, Miet- und Arbeitsrecht eine große Rolle. Mein Ziel ist es dabei immer, interdisziplinäre Lösungen zu entwickeln, die eine langfristige Stabilität innerhalb des Familienverbands und die Kontinuität des Unternehmens garantieren. Eine Besonderheit in meinem Spezialgebiet ist sicherlich auch, dass sich private Angelegenheiten meiner Klienten nicht immer scharf von betriebsrelevanten Fragestellungen trennen lassen. Hier muss auch ein Anwalt sensibel vorgehen und alle Beteiligten „bei Laune halten“. Zu denken ist beispielsweise an den häufigen Fall, dass sich der Übergeber vor der Vermögensübergabe nachvollziehbarerweise abgesichert wissen will oder andere Bedingungen an die nächste Generation stellt. Es gibt also in der Tat unterschiedliche Interessenslagen. Hier ist mein Anspruch, die Klienten zu einem wirtschaftlich sinnvollen und für sämtliche Beteiligten tragbaren Kompromiss zu führen. Man muss in diesem Beratungsfeld also auch Mediator sein.
Inwiefern haben Sie auch Erfahrung in der gerichtlichen Vertretung von Mandanten?
Ich vertrete meine Klienten natürlich auch leidenschaftlich und gerne vor Gericht, sofern dies notwendig wird. Meine mehrjährige Tätigkeit in einer streitigen Kanzlei hat mir dafür wertvolle Erfahrung verschafft. Nichtdestotrotz vertrete ich die Ansicht, dass das Gericht der letzte Weg sein sollte. Idealerweise kann ich den privaten und unternehmerischen Bereich meiner Klienten – von Beginn an – vorausschauend ausgestalten, sodass erst keine rechtlichen oder innerfamiliären Probleme auftreten bzw. man nicht erst in die Situation kommt, nur mehr mit einem oder auf ein Gerichtsverfahren reagieren zu können.
Ein weiterer Bereich, auf den Sie sich konzentrieren, ist das Immobilienrecht. Warum ist das so wichtig?
Die Immobilie stellt neben dem Betrieb bei den meisten Familien den Hauptvermögensstamm dar. Mein täglicher Fokus liegt darauf, rechtliche Lösungen für die innerfamiliäre Immobilientransaktion zu entwickeln. Wie mit vorhandenem Immobilienvermögen verfahren werden soll, stellt in der Nachfolgeplanung einen wesentlichen Punkt dar. Meistens besteht der Wunsch, die Immobilie in der Familie zu halten. Um dies garantieren zu können, muss beispielsweise stets das Pflichtteilsrecht bzw. die Pflichtteilsdeckung der Anspruchsberechtigten mitberücksichtigt werden. Sobald geklärt ist, wie mit der Immobilie am vernünftigsten verfahren werden soll, deckt meine Kanzlei freilich auch die Vertragserstellung sowie die grundbücherliche Durchführung des Vertrages ab.
Eine abschließende, auch persönliche Frage: Was treibt Sie in Ihrer Arbeit an?
Ich bin Rechtsanwalt aus Leidenschaft und setze mich mit großer Freude und großem Engagement für die Interessen meiner Klienten ein. Ich verfolge einen pragmatischen Ansatz mit juristischer Finesse und lege Wert auf eine serviceorientierte und professionelle Abwicklung des Mandats, um den individuellen Anforderungen meiner Klienten gerecht zu werden. Das bedeutet in der Regel, Probleme mit einer gewissen Tragweite nachhaltig zu lösen und dafür zu sorgen, dass meine Klienten ruhiger schlafen und sorgloser durch ihr Leben gehen bzw. sich anderen Lebensbereichen stärker widmen können. Gerade der Todesfall und die darauffolgende Vermögensverteilung stellen Familien vor große emotionale Herausforderungen – beim Geld hört ja bekanntlich die Freundschaft auf. Mein Anspruch ist es, meinen Klienten in dieser schwierigen Phasen beratend zur Seite zu stehen und familiäre Zerwürfnisse zu vermeiden.